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FAQ

Häufige Fragen zum Unternehmensverkauf

Fünfundzwanzig Fragen, die uns Unternehmer aus der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft regelmäßig stellen. Ist Ihre nicht dabei, rufen Sie gern an.

Vor dem ersten Gespräch

Muss ich mich bereits endgültig zum Verkauf entschieden haben?
Nein. Sehr viele Gespräche finden lange vor einer tatsächlichen Entscheidung statt. Es ist ausdrücklich in Ordnung, sich zunächst nur über Möglichkeiten zu informieren.
Ist das Erstgespräch unverbindlich?
Ja. Aus dem Erstgespräch entsteht keine Verpflichtung für Sie. Es kostet Sie auch nichts.
Welche Kosten entstehen beim Erstgespräch?
Keine. Für Sie als Verkäufer entstehen durch die Kontaktaufnahme und das Erstgespräch keine Kosten. Kosten für eigene Berater, Steuerberater oder Notare trägt jede Seite selbst.
Bleibt meine Anfrage vertraulich?
Ja. Ihre Verkaufsüberlegungen werden nicht öffentlich dargestellt. Ihr Betrieb wird nicht auf einer Unternehmensbörse eingestellt und Ihre Angaben werden nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben.
Sind Sie Käufer oder Makler?
Wir sind Kaufinteressent. Wir vermitteln nicht und stellen Ihr Unternehmen nicht einem Kreis von Interessenten vor. Eine Anfrage stellt zugleich weder ein Kaufangebot noch eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss dar.

Bewertung und Unterlagen

Wie wird mein Unternehmen bewertet?
Betrachtet werden unter anderem die nachhaltige Ertragskraft, die Kundenstruktur, die Mitarbeiter, der Fuhrpark, der Containerbestand, der Standort, die Entsorgungswege sowie notwendige Investitionen. Eine ausführliche Darstellung finden Sie auf der Seite zur Unternehmensbewertung.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Für den ersten Kontakt keine. Im weiteren Verlauf üblicherweise die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, eine aktuelle BWA, eine Fuhrpark- und Containerübersicht, Angaben zu Mitarbeitern sowie Unterlagen zum Standort und zu den Genehmigungen.
Wie wird der Containerbestand bewertet?
Maßgeblich sind Anzahl, Typen, Größen, Alter und Zustand der Behälter sowie die Frage, ob sie im Eigentum stehen oder gemietet sind. Ebenso wichtig ist die Auslastung: Ein großer Bestand, der überwiegend auf dem Hof steht, wird anders eingeordnet als ein kleinerer, der durchgehend im Umlauf ist.
Ist ein alter Fuhrpark problematisch?
Nicht grundsätzlich. Ein älterer Fuhrpark bedeutet absehbare Ersatzinvestitionen, die in der Bewertung berücksichtigt werden. Ein Ausschlusskriterium ist er nicht.
Kann ein Betrieb mit Investitionsbedarf verkauft werden?
Ja. Wichtig ist allein, dass der Investitionsbedarf offen dargestellt wird. Unangenehm wird es erst, wenn er im Verlauf der Prüfung unerwartet auftaucht.

Immobilie und Standort

Kann ich meinen Betriebshof behalten?
Grundsätzlich ja. Ein häufiges Modell ist, das operative Unternehmen zu verkaufen und den Standort langfristig zu vermieten oder zu verpachten. Damit bleibt Ihnen eine laufende Einnahme aus der Immobilie.
Kann ich die Immobilie mitverkaufen?
Ja. Betrieb und Betriebshof können auch gemeinsam übernommen werden. Welche Variante sinnvoller ist, hängt unter anderem von steuerlichen Überlegungen ab – das sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.
Können gemietete Standorte übernommen werden?
Ja. Entscheidend sind die Restlaufzeit, die Konditionen und die Frage, ob der Vermieter einer Fortführung zustimmt. Auslaufende Verträge ohne Anschlussperspektive erschweren eine Übernahme, schließen sie aber nicht aus.
Was passiert mit dem Betriebshof?
Er wird in aller Regel weiterbetrieben. Der Standort ist bei einem Entsorgungsbetrieb einer der wesentlichen Werttreiber – ihn aufzugeben wäre in den meisten Fällen widersinnig.

Mitarbeiter, Kunden und Firma

Was passiert mit meinen Mitarbeitern?
Bestehende Arbeitsverhältnisse gehen bei einem Betriebsübergang grundsätzlich auf den Erwerber über. Für uns sind die Mitarbeiter ein wesentlicher Grund für eine Übernahme: Ohne eingespieltes Team funktioniert kein Entsorgungsbetrieb.
Kann ich nach dem Verkauf weiterarbeiten?
Ja, wenn Sie das möchten. Eine Übergangsphase von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren ist möglich. Ebenso möglich ist ein vollständiger Rückzug zum Übergabestichtag.
Bleibt mein Firmenname bestehen?
In der Regel ja. Gerade in der Entsorgungswirtschaft ist der eingeführte Name regional ein echter Wert. Ihn ohne Not zu ändern, wäre wirtschaftlich unklug.
Was passiert mit Kundenverträgen?
Laufende Verträge werden fortgeführt. Bei einzelnen Verträgen kann eine Zustimmung des Kunden erforderlich sein – das wird im Rahmen der Prüfung geklärt.
Was passiert mit Leasingfahrzeugen?
Leasing- und Finanzierungsverträge werden gesichtet und in der Regel übernommen. Dafür ist die Zustimmung der Leasinggesellschaft erforderlich, die üblicherweise im Rahmen des Vertragsabschlusses eingeholt wird.

Umfang und Zeitrahmen

Muss ich sofort ausscheiden?
Nein. Ob Sie zum Stichtag ausscheiden oder den Betrieb noch eine Weile begleiten, wird gemeinsam festgelegt.
Kann ich mehrere Standorte verkaufen?
Ja. Auch die Übergabe mehrerer Betriebe oder Niederlassungen lässt sich strukturieren, gegebenenfalls auch zeitlich gestaffelt.
Kann ich nur einen Geschäftsbereich verkaufen?
Das ist grundsätzlich möglich, hängt aber stark davon ab, wie eigenständig der Bereich aufgestellt ist. Teilt er sich Fuhrpark, Personal und Betriebshof mit dem Rest des Unternehmens, ist eine saubere Trennung aufwendig.
Wie lange dauert eine Unternehmensübernahme?
Vom ersten Gespräch bis zur Übergabe häufig sechs bis zwölf Monate. Kürzere und längere Zeiträume kommen vor. Das Tempo hängt vor allem davon ab, wie schnell Unterlagen vorliegen.
Was geschieht mit Genehmigungen?
Genehmigungen sind meist an den Betrieb oder den Standort geknüpft und werden im Rahmen der Prüfung gesichtet. Je nach Art der Genehmigung und Struktur des Erwerbs kann eine Anzeige bei der zuständigen Behörde oder eine Umschreibung erforderlich sein. Das klären wir gemeinsam mit den zuständigen Stellen.

Einzelne Betriebsarten

Kann auch ein Recyclinghof übernommen werden?
Ja. Privatwirtschaftlich betriebene Recyclinghöfe, Wertstoffannahmestellen sowie Sortier- und Umschlagplätze gehören ausdrücklich zu unserem Suchprofil.
Sind Schrottbetriebe interessant?
Ja. Schrottplätze, Metallrecycler sowie FE- und NE-Metallhandel sind Teil des Suchprofils, auch in Kombination mit einem Container- oder Abholdienst.
Und wenn mein Betrieb in keine Ihrer Kategorien passt?
Dann fragen Sie trotzdem. Die Aufzählung auf dieser Website ist bewusst nicht abschließend. Eine kurze Rückmeldung kostet niemanden etwas.

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Auch eine einzelne Frage ist ein guter Grund für ein Gespräch.

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