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Betrieb und Immobilie

Entsorgungsbetrieb mit Grundstück verkaufen

Wenn Betrieb und Betriebshof gemeinsam übergeben werden sollen, brauchen Sie keinen getrennten Prozess für Unternehmen und Immobilie. Wir prüfen beides zusammen.

  • Direkter Kaufinteressent
  • Keine öffentliche Anzeige
  • Mit oder ohne Immobilie
  • Deutschlandweit

Was bei einem gemeinsamen Verkauf betrachtet wird

  • Flächengröße und Zuschnitt
  • befestigte Flächen und Hallen
  • Werkstatt und Sozialräume
  • Waage und Wiegehäuschen
  • Rangier- und Stellflächen
  • Erweiterungsmöglichkeiten
  • Erschließung und Anbindung
  • baurechtliche Zulässigkeit
  • Genehmigungen am Standort
  • Altlasten und Bodenschutz

Ein Abschluss statt zwei Verhandlungen

Wer Unternehmen und Immobilie getrennt veräußert, verhandelt zweimal, koordiniert zwei Zeitpläne und trägt das Risiko, dass eine Seite ausfällt, während die andere bereits gebunden ist.

Ein gemeinsamer Erwerb vermeidet das. Für Sie bedeutet es einen Ansprechpartner, einen abgestimmten Zeitplan und einen sauberen Schnitt zum Übergabestichtag.

Steuerlich ist die Zusammenlegung nicht in jedem Fall die günstigste Variante. Das sollten Sie unbedingt vorher mit Ihrem Steuerberater besprechen – wir können und dürfen diese Beratung nicht ersetzen.

Ablauf

Der Weg zur vertraulichen Einschätzung

  1. Schritt 1: Vertrauliche Anfrage

    Art des Betriebs, ungefährer Standort und Ihre Erreichbarkeit genügen für den Anfang.

  2. Schritt 2: Persönliches Erstgespräch

    In zwanzig bis dreißig Minuten klären wir, ob eine weitere Prüfung für beide Seiten sinnvoll ist.

  3. Schritt 3: Prüfung und Besichtigung

    Erst nach gegenseitigem Interesse und auf Wunsch nach einer Vertraulichkeitsvereinbarung.

Häufige Fragen

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird

Gehört das Grundstück einer eigenen Gesellschaft?
Das ist häufig so und kein Hindernis. Die Struktur wird im Rahmen der Prüfung betrachtet und im Vertrag entsprechend abgebildet.
Was ist mit möglichen Altlasten?
Altlasten- und Bodenschutzfragen gehören bei Entsorgungsstandorten zur normalen Prüfung. Sie werden offen behandelt und können vertraglich geregelt werden.
Können auch mehrere Standorte gemeinsam übergeben werden?
Ja, gegebenenfalls auch zeitlich gestaffelt.
Ist ein gemeinsamer Verkauf steuerlich sinnvoll?
Das hängt vollständig von Ihrer persönlichen Situation ab und muss mit Ihrem Steuerberater geklärt werden. Wir treffen dazu keine Aussage.

Sprechen wir vertraulich über Ihren Betrieb

Eine Anfrage ist unverbindlich und wird nicht veröffentlicht.

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