Entsorgungsbetrieb mit Grundstück verkaufen
Wenn Betrieb und Betriebshof gemeinsam übergeben werden sollen, brauchen Sie keinen getrennten Prozess für Unternehmen und Immobilie. Wir prüfen beides zusammen.
- Direkter Kaufinteressent
- Keine öffentliche Anzeige
- Mit oder ohne Immobilie
- Deutschlandweit
Was bei einem gemeinsamen Verkauf betrachtet wird
- Flächengröße und Zuschnitt
- befestigte Flächen und Hallen
- Werkstatt und Sozialräume
- Waage und Wiegehäuschen
- Rangier- und Stellflächen
- Erweiterungsmöglichkeiten
- Erschließung und Anbindung
- baurechtliche Zulässigkeit
- Genehmigungen am Standort
- Altlasten und Bodenschutz
Ein Abschluss statt zwei Verhandlungen
Wer Unternehmen und Immobilie getrennt veräußert, verhandelt zweimal, koordiniert zwei Zeitpläne und trägt das Risiko, dass eine Seite ausfällt, während die andere bereits gebunden ist.
Ein gemeinsamer Erwerb vermeidet das. Für Sie bedeutet es einen Ansprechpartner, einen abgestimmten Zeitplan und einen sauberen Schnitt zum Übergabestichtag.
Steuerlich ist die Zusammenlegung nicht in jedem Fall die günstigste Variante. Das sollten Sie unbedingt vorher mit Ihrem Steuerberater besprechen – wir können und dürfen diese Beratung nicht ersetzen.
Der Weg zur vertraulichen Einschätzung
Schritt 1: Vertrauliche Anfrage
Art des Betriebs, ungefährer Standort und Ihre Erreichbarkeit genügen für den Anfang.
Schritt 2: Persönliches Erstgespräch
In zwanzig bis dreißig Minuten klären wir, ob eine weitere Prüfung für beide Seiten sinnvoll ist.
Schritt 3: Prüfung und Besichtigung
Erst nach gegenseitigem Interesse und auf Wunsch nach einer Vertraulichkeitsvereinbarung.
Was uns dazu am häufigsten gefragt wird
Gehört das Grundstück einer eigenen Gesellschaft?
Was ist mit möglichen Altlasten?
Können auch mehrere Standorte gemeinsam übergeben werden?
Ist ein gemeinsamer Verkauf steuerlich sinnvoll?
Passend dazu
Sprechen wir vertraulich über Ihren Betrieb
Eine Anfrage ist unverbindlich und wird nicht veröffentlicht.