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Immobilie behalten

Betrieb verkaufen und Grundstück behalten

Sie möchten sich aus dem operativen Geschäft zurückziehen, den Betriebshof aber im Eigentum behalten? Dieses Modell ist in der Entsorgungswirtschaft verbreitet – und für uns ausdrücklich möglich.

  • Direkter Kaufinteressent
  • Keine öffentliche Anzeige
  • Mit oder ohne Immobilie
  • Deutschlandweit

Wie dieses Modell in der Praxis aussieht

  • Verkauf des operativen Unternehmens
  • Grundstück bleibt in Ihrem Eigentum
  • langfristiger Miet- oder Pachtvertrag
  • marktübliche, planbare Miete
  • klare Regelung zu Instandhaltung
  • Laufzeiten mit Verlängerungsoption
  • Regelung zu baulichen Veränderungen
  • Verkaufsoption zu einem späteren Zeitpunkt

Laufende Einnahme statt einmaliger Erlös

Für viele Unternehmer ist der Betriebshof ein wesentlicher Teil der eigenen Altersvorsorge. Ihn zu behalten und langfristig zu vermieten, ersetzt einen einmaligen Kaufpreisanteil durch eine planbare laufende Einnahme.

Damit das für beide Seiten funktioniert, braucht es einen belastbaren Vertrag: eine ausreichend lange Grundlaufzeit, eine marktübliche Miete, eine klare Aufteilung der Instandhaltung und eine Regelung für bauliche Veränderungen am Standort.

Sinnvoll ist außerdem, von Anfang an festzuhalten, was in fünf oder zehn Jahren gelten soll – etwa ein Vorkaufsrecht oder eine Option, die Immobilie später doch noch zu veräußern.

Ablauf

Der Weg zur vertraulichen Einschätzung

  1. Schritt 1: Vertrauliche Anfrage

    Art des Betriebs, ungefährer Standort und Ihre Erreichbarkeit genügen für den Anfang.

  2. Schritt 2: Persönliches Erstgespräch

    In zwanzig bis dreißig Minuten klären wir, ob eine weitere Prüfung für beide Seiten sinnvoll ist.

  3. Schritt 3: Prüfung und Besichtigung

    Erst nach gegenseitigem Interesse und auf Wunsch nach einer Vertraulichkeitsvereinbarung.

Häufige Fragen

Was uns dazu am häufigsten gefragt wird

Wie lange sollte der Mietvertrag laufen?
Eine belastbare Grundlaufzeit von mehreren Jahren mit Verlängerungsoption ist üblich. Der Betrieb braucht Planungssicherheit am Standort, Sie brauchen Planungssicherheit bei der Einnahme.
Kann ich die Immobilie später doch noch verkaufen?
Ja. Eine spätere Veräußerung lässt sich von Anfang an mitdenken, etwa über ein Vorkaufsrecht oder eine Kaufoption.
Wer trägt Instandhaltung und Investitionen?
Das wird im Mietvertrag geregelt. Üblich ist eine Aufteilung zwischen Dach und Fach auf der einen und dem laufenden Betrieb auf der anderen Seite.
Ist das steuerlich günstiger als ein Gesamtverkauf?
Das lässt sich pauschal nicht sagen und hängt von Ihrer Situation ab. Diese Frage gehört zu Ihrem Steuerberater.

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Eine Anfrage ist unverbindlich und wird nicht veröffentlicht.

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